Woher stammen die Daten der Kirchenbeitragsstelle?

Seit in österreich mit dem "Kirchenbeitragsgesetz" 1939 die direkte Finanzierung der Aufwendungen der Kirchen ersatzlos eingestellt wurde, war die staatliche Unterstützung der Religionsgemeinschaften auf die Übermittlung bestimmter Personaldaten eingeschränkt. Aufgrund des seit Jänner 1995 geltenden Hauptwohnsitzgesetzes erhalten die gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften von den Gemeinden die Meldedaten all jener Personen, die sich bei der Anmeldung zu dieser Religionsgemeinschaft bekannt haben. Aus den Meldedaten ist aber weder Familienstand noch Beruf ersichtlich. Bei der korrekten Beitragsfestsetzung sind wir daher auf die Mithilfe der Katholiken angewiesen. So gut wie möglich versuchen wir, Veränderungen aus öffentlich zugänglichen Mitteilungen zu bekommen: Angaben der Pfarren über Taufen, Trauungen, Sterbefälle usw.; Zeitungsmeldungen oder sonstige Veröffentlichungen. Geben Sie uns bitte alle relevanten persönlichen Veränderungen bekannt: Wohnsitzwechsel, Todesfall, Geburt von Kindern, Heirat, Scheidung usw.

Vom Finanzamt oder Dienstgeber gibt es keine Mitteilung bezüglich Ihrer Einkommenssituation. Diese für die Beitragsberechnung notwendigen Angaben müssen Sie selbst machen.

(red)

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