Die Kindertaufe ist nur gerechtfertigt, wenn es Eltern und Paten wichtig ist, dass ein Mensch in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen wird. Vater und Mutter treffen auch viele andere Entscheidungen für ihr Kind oder - je nach Altersstufe - mit ihrem Kind. Bei der Erstkommunion legen Kinder das erste persönliche Taufversprechen ab. Später wieder bei der Firmung und in jeder Osternacht. Ab dem 14. Lebensjahr wird ein junger Mensch religionsmündig und kann über seine weitere Religionszugehörigkeit frei entscheiden.
Wer aus der röm. kath. Kirche austritt, erklärt, dass er sich von dieser Gemeinschaft und allen Ihren Institutionen trennen möchte. Die Loslösung gilt für die katholische Kirche insgesamt, auch in anderen Ländern. Es ist nicht mehr möglich Sakramente zu empfangen oder kirchliche Ehrenämter (z.B. Patenschaft) zu übernehmen. Auch ein kirchliches Begräbnis stünde im Widerspruch zur persönlichen und freiwilligen Austrittsentscheidung.
(red)