Eines muß klargestellt werden: Wer nachweislich in einer finanziellen Notsituation ist, wird nicht geklagt oder gepfändet! Anders ist die Sache, wenn jemand trotz vieler Bemühungen von seiten der Kirchenbeitragsstelle oder der Pfarre die Zahlung seines angemessenen Beitrages hartnäckig verweigert. Muß dann „Liebe“ immer nur „nachgeben“ bedeuten? Ein Beispiel aus einem anderen Bereich mag uns bei der Antwort helfen: Wenn jemand einem Kind das Leben schenkt, erwachsen ihm daraus bestimmte Pflichten, auch finanzieller Art. Und leider müssen auch hier die finanziellen Pflichten manchmal gerichtlich eingeklagt werden. Wer von uns würde - unter dem Vorwand der Barmherzigkeit - das Verhalten eines Vaters tolerieren, der sich vor dem Zahlen der Alimente drückt und sagt: „Ich liebe meine Kinder, aber Liebe hat doch nichts mit dem Geld zu tun...“, oder: „Ich gebe nur, wann ich will und soviel ich will“?
Jedes Beispiel hinkt, auch dieses. Aber es warnt uns davor, die Liebe gegen die Gerechtigkeit auszuspielen. In der Bibel hat Liebe sehr viel mit Gerechtigkeit, Verläßlichkeit und Treue zu tun. Nehmen wir die Menschen noch wirklich ernst, wenn wir ihnen Pflichten (mit Konsequenzen) gar nicht mehr zutrauen? Mangelnde Konsequenz in der Beitragseinhebung würde dazu führen, dass das bestehende Netz der Seelsorge in Österreich bald gewaltige Risse bekäme. Vielen, die die Hilfe der Kirche notwendig brauchen, könnte nicht mehr geholfen werden.
(red)