Kirchenfinanzierung - Kirchenbeitrag

Der österreichische Kirchenbeitrag ist ebenso wie die Kirchensteuern bzw. Kultursteuern ein Solidarischer Pflichtbeitrag. Im Gegensatz dazu erfolgt jedoch die Einhebung nicht durch staatliche Stellen sondern durch die Kirche selbst.

Die eigenständige Aufbringung der finanziellen Mittel hat der Kirche einen Freiheitsraum geschaffen, der in seiner Bedeutung nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Anders als in den Zeiten der Finanzierung und damit auch der Bevormundung durch den Staat, ist die Kirche heute frei und unabhängig in der Errichtung ihrer Ämter, Pfarren und Seelsorgestationen.

Der Staat anerkennt die Leistungen der Kirche für die Gesellschaft durch die steuerliche Absetzmöglichkeit der Kirchenbeitragszahlungen bis zu 200 Euro jährlich pro Person.

Alle KatholikInnnen - ob Priester oder Laien - sind eingeladen, an der Verbesserung der Einhebungsmodalitäten mitzuarbeiten.

(red)

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