Grundformen der Mittelaufbringung
Jede Religionsgemeinschaft benötigt für die Erfüllung ihrer Aufgaben auch Geld. Die Formen der Kirchenfinanzierung weisen aber in jeder Kirche und in jedem Land geschichtlich gewachsene Unterschiede auf. Trotz aller Besonderheiten der einzelnen Landeskirchen kann man jedoch in einer groben Übersicht folgende Grundformen der Geldaufbringung für die kirchlichen Aufgaben unterscheiden:
MITTELAUFBRINGUNG BZW. BEITRAGSEINHEBUNG DURCH DEN STAAT:
o Finanzierung aus dem Staatshaushalt
In diesem Fall wird keine eigene Kirchensteuer eingehoben, sondern die kirchlichen
Ausgaben werden (ganz oder teilweise) aus dem allgemeinen Staatsbudget gedeckt.
Dies kann z.B. dadurch geschehen, daß die Priester als staatliche Beamte
ihre Gehälter direkt vom Staat erhalten.
o Kirchensteuer
Die staatlichen Finanzbehörden heben für die Kirche von allen Kirchenmitgliedern
eine eigene Kirchensteuer ein.
o Kultursteuer
Der Staat kassiert von allen Steuerzahlern unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit
einen Zuschlag zur staatlichen Einkommensteuer. Dieser Zuschlag wird dann -
je nach den Bestimmungen im einzelenen Land - zum Teil vom Staat für soziale
und kulturelle Aufgaben verwendet und zum Teil an die Kirchen weitergegeben.
o Steuerbegünstigungen und Subventionen
Beispiel: Spenden an die Kirchen können bei der Berechnung der Einkommensteuer
als Absetzposten geltend gemacht werden.
KIRCHENBEITRAG
Alle Mitglieder der Religionsgemeinschaft sind verpflichtet, einen ihrem Einkommen entsprechenden Beitrag zu leisten. Die Einhebung erfolgt jedoch im Gegensatz zur Kirchensteuer nicht durch staatliche Stellen, sondern durch die Kirche selbst.
SPENDEN UND UNBEZAHLTE MITARBEIT
Jeder Gläubige wird um seinen freiwilligen Beitrag gebeten.
FINANZIERUNG AUS DEN ERTRÄGNISSEN DES KIRCHLICHEN VERMÖGENS
Die kirchlichen Ausgaben werden aus Zinsen, Gewinnen aus der Beteiligung an Wirtschaftsbetrieben, Miet- und Pachteinnahmen etc. gedeckt.
(red)