Wie wird der Kirchenbeitrag berechnet? Kann ich den Kirchenbeitrag steuerlich geltend machen? Und wer ist überhaupt kirchenbeitrags-pflichtig? Diese Fragen bewegen zahlreiche Menschen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Einhebung, Ermittlung und Ermäßigung des Kirchenbeitrags im Folgenden zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ihre Kirchenbeitragsstelle (» Servicestellen-Finder).
Wer zahlt Kirchenbeitrag? |
Zur Zahlung verpflichtet ist
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Wie wird der Kirchenbeitrag bezahlt? |
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Was sind die häufigsten Beitragsgrundlagen? |
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Wie wird der Kirchenbeitrag berechnet? |
Der Kirchenbeitrag beträgt 1,1% vom Einkommen (Beitragsgrundlage). Davon wird ein allgemeiner Absetzbetrag von 59 Euro abgezogen. Über den jeweils gültigen Mindestkirchenbeitrag informiert Sie gerne Ihre Kirchenbeitragsstelle. |
Weitere Beitragsgrundlagen sind ... |
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Wann und warum wird der Kirchenbeitrag geschätzt? |
Wenn die Kirchenbeitragsstelle vom Beitragszahlenden nicht über Einkommen, Sonderausgaben und fallweise über die persönliche Situation informiert wird, muss die Veranlagung durch Schätzung erfolgen. Dabei können Kirchenbeiträge aber zu hoch oder zu niedrig ausfallen. Ob eine Schätzung einigermaßen gerecht ist, hängt davon ab, wie genau die zur Verfügung stehenden Daten über den aktuellen Beruf, Familienstand usw. sind. |
Wie kommt die Kirchenbeitragsstelle zu meinen Daten? |
Im Allgemeinen kennt die Kirchenbeitragsstelle zu Beginn der Beitragspflicht nur
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Ist der Kirchenbeitrag steuerlich absetzbar? |
Ja. Mit der Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags setzt die öffentliche Hand ein deutliches Zeichen der Wertschätzung für alle Beitragszahler. Ab 2024 sind bis zu 600 Euro der Kirchenbeitragszahlungen pro Person steuerlich absetzbar. Die Steuerersparnis beträgt bei Durchschnittseinkommen ein gutes Drittel des Kirchenbeitrags. |
Wer zahlt keinen Kirchenbeitrag? |
Schüler/innen und Studierende ohne Einkommen, Lehrlinge, Zivil- und Grundwehrdiener zahlen keinen Kirchenbeitrag. Für Bezieher/innen von Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosenunterstützung oder Ausgleichszulage wird der Beitrag reduziert. |
Gibt es auch Ermäßigungen? |
Ermäßigungen gibt es zum Beispiel für Alleinverdiener- und Alleinerzieher-Familien sowie für jedes Kind. Über weitere Ermäßigungsmöglichkeiten und deren Voraussetzungen informiert Sie gerne Ihre Kirchenbeitragsstelle. |