Kirchenbeitrag zahlen, Steuern sparen
© KirchenbeitragIhre Kirchenbeitragszahlungen können Sie ab dem Jahr 2009 bis zu 200 Euro jährlich pro Person als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen. Der Staat anerkennt damit die Leistungen der Kirche im kulturellen und sozialen Bereich.

"Die Kirche in Österreich leistet mit ihren 4.000 Pfarren, mit Klöstern, Schulen und sozialen Einrichtungen kostbare Dienste, auch und gerade in einer Zeit wachsender Krise, in der die Kirche für viele ein Dach über der Seele sein möchte", erinnert Kardinal Schönborn in einem Gespräch mit der Kathpress. Er begrüßte auch die Entscheidung der Regierungskoalition zur Verdoppelung des steuerlichen Absetzbetrages für den Kirchenbeitrag. Dies sei eine echte steuerliche Entlastung für die 3,7 Millionen Kirchenbeitragszahlerinnen und -zahler in Österreich.

Für die steuerliche Geltendmachung gibt es zwei Möglichkeiten:

Beim Finanzamt, im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung/Einkommensteuererklärung.

Beim Dienstgeber, Aufrollung im Dezember-Gehalt, wenn: der Arbeitnehmer das ganze Jahr bei diesem Arbeitgeber beschäftigt war, kein Freibetragsbescheid berücksichtigt wurde, kein Krankengeld bezogen wurde und der Arbeitnehmer die entsprechenden Belege vorlegt.

(red)



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