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Wir geben Ihnen vierteljährlich mit einer Kontonachricht einen vorläufigen Teilbetrag bekannt. Wenn Sie es wünschen senden wir Ihnen die Erlagscheine auch halbjährlich oder nur einmal jährlich. Der für Sie bequemere Weg ist natürlich die Einrichtung eines Dauerauftrages oder einer Einzugsermächtigung.
(red)
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