Bedingungen:Ich/wir ermächtige(n) die Finanzkammer der Erzdiözese Wien, Kath. Kirchenbeitragsstellen meinen/unseren Kirchenbeitrag bis auf Widerruf von meinem/unserem Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch meine/unsere Bank ermächtigt, die Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich/wir habe(n) das Recht, innerhalb von 56 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei meiner/unserer Bank zu veranlassen. Ich halte die Einzugsermächtigung mindestens 2 Jahre aufrecht.
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