Erzdiözese Wien ordnet soziale Hilfsangebote neu
© Die sozialen Hilfsangebote der Erzdiözese Wien werden in einer neuen Stiftung zusammengefasst. Die St.-Elisabeth-Stiftung übernimmt auch die Aufgaben des Vereins "Rat und Hilfe" und des "Diözesanen Hilfsfonds für Schwangere in Notsituationen".

Die Erzdiözese Wien hat einen Teil ihres sozialen Hilfsangebots neu geordnet: Sämtliche Aufgaben, Einrichtungen und Betriebe, die bisher vom Verein "Rat und Hilfe" sowie dem "Diözesanen Hilfsfonds für Schwangere in Notsituationen" verantwortet wurden, sind einer neu gegründeten St.-Elisabeth-Stiftung der Erzdiözese Wien übergeben worden. Den Vorsitz in der Stiftung führt der Generalvikar der Erzdiözese Wien, Franz Schuster.

Verein "Rat und Hilfe"

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Der Verein "Rat und Hilfe" setzt sich für Mütter und Schwangere in Not ein.

Der Verein "Rat und Hilfe" setzt sich seit Jahrzehnten für Mütter und Schwangere in Not ein, er unterhält eine Familienberatungsstelle und engagiert sich bei der Integration behinderter Menschen in die Arbeitswelt. Die beiden Wiener Mutter-Kind-Heime des Vereins, die nun von der neuen Stiftung der Erzdiözese Wien weitergeführt werden, sind anerkannte und vom "Fonds Soziales Wien" (FSW) geförderte Einrichtungen der Wiener Wohnungslosenhilfe. Die Webstube und Kreativwerkstatt im Mutter-Kind-Heim Arbeitergasse ist beispielsweise eine wichtige Einrichtung als Ausbildungs- und Arbeitsplatz für Frauen in schwierigen und belastenden Lebenssituationen. Seit 1985 war und ist zudem die vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend anerkannte und geförderte Familienberatungsstelle des Vereins Anlaufstelle für viele Ratsuchende.

Diözesaner Hilfsfonds für Schwangere in Notsituationen"

Der "Diözesane Hilfsfonds für Schwangere in Notsituationen" wurde 1973 auf dem Höhepunkt der Fristenregelungs-Diskussion auf Initiative des Pastoralrats der Erzdiözese Wien mit Unterstützung von Kardinal Franz König ins Leben gerufen. Grundsatz des Hilfsfonds war von Anfang an, dass keine Frau aus finanziellen Gründen gezwungen sein soll, ein ungeborenes Kind abtreiben zu lassen.

Das Service des Hilfsfonds umfasst telefonische und persönliche Beratung für die Frauen. Bei Krisen helfen die Mitarbeiterinnen des Hilfsfonds bei Behördengängen (Krankenversicherung, Jugendamt, Fremdenpolizei) und intervenieren auf Ämtern. Sie unterstützen die Frauen auch bei der Arbeitsplatz- und Wohnungssuche. Finanzielle Aushilfen werden je nach Bedarf zum Beispiel als Mietzuschuss gewährt. Die Arbeit des Hilfsfonds wird nun unter dem Dach der St.-Elisabeth-Stiftung weitergeführt.

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(red)



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